Archiv -2014

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Gesundheitsbezogene Angabe? „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreie Biere
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Abmahnung Europavertrieb GmbH
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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbung mit einem Patent
4
Wird an EU-Standard angeglichen: Schweizer Verbraucherrecht bei telefonischen Mehrwertdiensten
5
IDO Verband Abmahnung: Grundpreis für die in Metern anzugebende Länge
6
Abmahnung ebay : Verstoß gegen §2 der Preisangabenverordnung
7
Abmahnung Alexander Limbach
8
Abmahnung Webshop: Unerlaubte Nutzung einer Grafik
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Neue Pflichtinformationen: Bereitstellung im Fernabsatz von Lebensmitteln
10
Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Deko-Artikeln
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Ebay Abmahnung: Grundpreisangabe bei Dekorationsartikeln
12
Links der Woche: Snowden als Ehrendoktor, HP zahlt, Square vs. Google & Apple, Wildwuchs bei Videoüberwachung
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Abmahnungen ? Einbindung von Youtube-Videos in Blogs und bei Facebook
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Abmahnung eis.de GmbH
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Abmahnung Amazon: Werbung mit Testergebnis der Stiftung Warentest

Gesundheitsbezogene Angabe? „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreie Biere

Gerade in der Lebensmittelbranche ist der Einsatz von werbenden Formulierungen, die dem Verbraucher förderliche Auswirkungen des Verzehrs auf die Leistungsfähigkeit, die körperliche Verfassung oder die Gesundheit in Aussicht stellen, weit verbreitet. Die so verwendeten Wortmittel sollen die Kaufentscheidung des Verbrauchers positiv beeinflussen und ihn längerfristig an das jeweilige Produkt binden. Regelmäßig ist die Zulässigkeit solcher Werbung nur anhand der allgemeinen Grundsätze des Lauterkeitsrechts zu bemessen. Etwas anderes gilt allerdings, wenn es sich bei den Formulierungen um gesundheitsbezogene Angaben handelt, an deren Rechtmäßigkeit die sogenannte „Health-Claims-Verordnung“ oder HCVO (VO (EG) Nr. 1924/2006) besondere Anforderungen und Voraussetzungen knüpft.

Mit Urteil vom 19.12.2013 (Az.: 8 O 99/13) hat das VG Arnsberg entschieden, dass die Verwendung des Attributs „vitalisierend“ in der Werbung für alkoholfreies Bier wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden ist, da keine gesundheitsbezogene Angabe vorliegt.

Die „gesundheitsbezogene Angabe“ nach Art. 2 Abs. 2 Nr. 5 der „Health-Claims-Verordnung“

Die Health-Claims-Verordnung setzt den Maßstab der Zulässigkeit von nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben fest, die in kommerzieller Form in der Kennzeichnung, Aufmachung oder Bewerbung von Lebensmitteln eingesetzt werden.

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Abmahnung Europavertrieb GmbH

Die Firma Europavertrieb GmbH hat einen Onlinehändler wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Europavertrieb GmbH:

  • Abmahner: Europavertrieb GmbH
  • Begründung: Unlautere Werbung beim Vertrieb von Shishas mit der Aussage „Patent Pending“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

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Abmahnung Webshop: Irreführende Werbung mit einem Patent

Ein Webshopbetreiber, der Sishas verkauft wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit Angaben zu einem Patent abgemahnt.

Der Händler täusche damit den Verkehr und handle unlauter.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Wird an EU-Standard angeglichen: Schweizer Verbraucherrecht bei telefonischen Mehrwertdiensten

Deutsche Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen in der Schweiz vertreiben, werden sich darauf einrichten müssen, dass die Schweiz mit einer gewissen Verzögerung weitgehend den EU-Standard bei Fernabsatzverträgen (B2C) übernimmt. Dies gilt jetzt auch für Preisangabepflichten bei telefonischen Mehrwertdiensten wie z.B. bei Premium-Diensten oder telefonischen Auskunftsdiensten. Für telefonische Mehrwertdienste ist daher der deutsche Onlinehändler gut beraten, auch bei einem Vertrieb in der Schweiz den ihm vertrauten deutschen Verbraucherschutzstandard zu respektieren.

Verschiedene EU-Richtlinien zum Telekommunikationsrecht (wie zum Beispiel Richtlinie 2009/140/EG) haben in der EU und damit auch in Deutschland zu einem hohen Standard der Preisangabepflichten bei telefonischen Mehrwertdiensten geführt. Für Deutschland kann hier § 66 deutsches Telekommunikationsgesetz zitiert werden.

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IDO Verband Abmahnung: Grundpreis für die in Metern anzugebende Länge

Der IDO-Verband hat wieder einen ebay-Händler der Dekorationsartikel vertreibt wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises (für die in Metern anzugebende Länge) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Verstoß gegen §2 der PreisangabenVO durch die fehlende Angabe des Grundpreises.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay : Verstoß gegen §2 der Preisangabenverordnung

Eine Ebay-Händlerin  wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises (für die in  Metern anzugebende Länge) abgemahnt.

Sie verstoße damit gegen §2 der Preisangabenverordnung

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Abmahnung Alexander Limbach

Herr Alexander Limbach hat einen Webshop-Betreiber wegen der angeblich  nicht erlaubten Nutzung einer von ihm erstellten Grafik abgemahnt.

Überblick und Inhalt der urheberrechtlichen Abmahnung des Herrn Alexander Limbach:

  • Abmahner: Alexander Limbach
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an einer von ihm erstellten Grafik
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Webshop: Unerlaubte Nutzung einer Grafik

Ein Webshop-Betreiber, der Produkte zum Thema Energiesparen verkauft wurde wegen der angeblich nicht autorisierten Nutzung einer Grafik abgemahnt.

Der Händler verstoße durch die unerlaubte Nutzung gegen das Urheberrecht.

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Neue Pflichtinformationen: Bereitstellung im Fernabsatz von Lebensmitteln

Zum 13.12.2014 wird die bisher geltende deutsche Lebensmittel-Kennzeichnungsverordnung durch die europaweite Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) abgelöst. Diese etabliert neue Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel und soll deren Vertrieb auf dem europäischen Binnenmarkt einheitlich regeln. Dabei ist insbesondere Art. 14, der die Art und den Umfang der Bereitstellung dieser neuen Pflichten für Händler festlegt, die Lebensmittel im Fernabsatz vertreiben, von großer Bedeutung.

Die IT-Recht-Kanzlei hat die wesentlichen Regelungen des Art. 14 LMIV herausgearbeitet und im Folgenden darstellend zusammengefasst.

Dabei wird insbesondere auf den Sinn, die systematische Einordnung und den Anwendungsbereich der Vorschrift, den Pflichtenumfang der Händler, den Zeitpunkt der Informationsbereitstellung, die Erfüllungsmöglichkeiten der Auflagen und die Konsequenzen bei Nichterfüllung eingegangen.

Inhalt

  1. Der Regelungstatbestand des Art. 14 LMIV
  2. Sinn und Zweck
  3. Systematische Einordnung
  4. Anwendungsbereich
  5. Umfang der Informationspflichten
  6. Zeitpunkt der Informationsbereitstellung
  7. Anforderungen an die Erfüllung der Pflichten
  8. Konkrete Form der Bereitstellung auf Webseiten
  9. Ausnahmen von den Pflichten des Art. 14 LMIV
  10. Konsequenzen der Nichteinhaltung

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Abmahnung IDO Verband: Grundpreis bei Deko-Artikeln

Der IDO-Verband hat einen ebay-Händler wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises bei seinen angebotenen Dekorationsartikeln abtgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Beim Verkauf von Dekorationsartikeln in Fertigpackungen fehle die Angabe des Grundpreises
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Ebay Abmahnung: Grundpreisangabe bei Dekorationsartikeln

Ein Online-Händler, der über ebay Dekorationsartikel anbietet und verkauft wurde wegen der angeblich fehlenden Angabe des Grundpreises abgemahnt.

Der Händler komme damit Pflichtangaben nach der Preisangabenverordnung nicht nach.

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Links der Woche: Snowden als Ehrendoktor, HP zahlt, Square vs. Google & Apple, Wildwuchs bei Videoüberwachung

Uni Rostock will neuen Ehrendoktor, HP zahlt in einer Korruptionsaffäre, Apple und Google wollen kaufen, bei der Videoüberwachung gibt es Wildwuchs und der Horror-Bug im OpenSSL oder kurz: Unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 15  (07.04. – 11.04.2014):  

  • 😉 NSA-Skandal: Uni Rostock will Snowden zum Ehrendoktor ernennenmehr…
  • 🙁 Korruptionsaffäre: HP zahlt 108 Millionen US-Dollarmehr…
  • 😐 Apple und Google: An Bezahldienst Square interessiert, mehr…
  • 🙁 Datenschützer: Beklagen Wildwuchs bei Videoüberwachung, mehr…
  • 🙂 Urteil: Google muss rufschädigende „Autocomplete“-Begriffe löschenmehr…
  • 🙁 Der GAU für Verschlüsselung im Web: Horror-Bug in OpenSSL, mehr…

Abmahnungen ? Einbindung von Youtube-Videos in Blogs und bei Facebook

Gegenwärtig ist beim EuGH ein Verfahren anhängig, das das Web 2.0 zurück ins Web 1.0 katapultieren könnte. Gestritten wird darüber, ob die Einbindung von Videos und sonstigem Content in Form eines Embedded Links eine eigenständige, urheberrechtliche Nutzungshandlung darstellt und deshalb vergütungspflichtig ist.

Folgt der EuGH dieser Sichtweise, so könnte dies das Aus für die Einbindung von fremden Werken auf Webseiten als Embedded Link bedeuten. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Hintergründe des EuGH-Verfahrens und berichtet über die Pläne der Verwertungsgesellschaften, die Urheber bei Embedded Links mitverdienen zu lassen.

I. Einführung

Das Web 2.0 ist ohne Bilder, Musik und Videos kaum vorstellbar. Youtube als Plattform, auf der Nutzer eigene Videos hochladen können, ist hierfür nur beispielgebend. Nutzer können Videos jedoch nicht nur auf Youtube stellen, sondern auch per Youtube-Link in eigene Blogs oder auf Facebook einbinden.

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Abmahnung eis.de GmbH

Die Firma eis.de GmbH hat einen Amazon-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma eis.de GmbH:

  • Abmahner: eis.de GmbH
  • Begründung: fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses beim Vertrieb von Erotikartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 10.000 €

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Abmahnung Amazon: Werbung mit Testergebnis der Stiftung Warentest

Ein Onlinehändler, der über Amazon Erotikartikel und -zubehör verkauft wurde wegen angeblich unlauterer Werbung abgemahnt.

Die abmahnende Firma bemängelt in der Abmahnung den fehlenden Verweis auf die Fundstelle eines Testergebnisses das zu Werbezwecken in der Artikelbeschreibung verwendet wird.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.