Archiv -2014

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Anfertigung nach Kundenspezifikation: Ausschluss des Widerrufsrechts ?
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Abmahnung absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR
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Abmahnung Webshop: Grundpreis bei Kettenöl
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Abmahnung Wellnexx4you: Grundpreisangabe & Widerrufsfrist
5
Abmahnung Internetshop: Grundpreis und Beginn der Widerrufsfrist
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Ist Werbung mit Wirkungsbehauptungen für Kinesio-Tapes unlauter ?
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat März 2014
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Abmahnung Eisgold GmbH
9
Abmahnung Webshop: Rücksendekosten, Vertragssprache und Widerrufsfrist
10
Links der Woche: E-Identifikation vs. Datenklau, Kein Plan aber Big Brother im Haus, Energiewende & Apples Reparaturen
11
Nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung ? Verwendung von Cookies
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Widerrufsbelehrung 2014 bei Widerruf: Hinsendekosten und Rücksendekosten
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Abmahnung Sammelstelle: M & S Vertriebsservice GbR
14
Bilderdiebstahl: Neues Tool zur Bildüberwachung auf ebay
15
Links der Woche: Kim Dotcom, Oculus, Amazon, Jugendschutz & NSA Skandal

Anfertigung nach Kundenspezifikation: Ausschluss des Widerrufsrechts ?

Im Fernabsatz steht Verbrauchern ein umfangreiches Widerrufsrecht zu, das sie zur grundlosen Rückabwicklung des Kaufvertrags binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware befähigt. Einen Ausschluss des Widerrufsrecht sieht das Gesetz in §312d Abs. 4. Nr. 1 BGB  allerdings vor, wenn Ware verkauft wird, die den speziellen Bedürfnissen oder Vorgaben des einzelnen Verbrauchers entsprechend angefertigt wurde (Kundenspezifikation).

Auf Grundlage dieser Norm hat das LG Düsseldorf nun mit Urteil vom 12.02.2014 (Az.: 23 S 111/13) entschieden, dass bei der Bestellung eines Sofas mit personalisierter Farbwahl das Widerrufsrecht des Verbrauchers wegen Kundenspezifikation entfällt. Nach §312d Abs. 4 Nr. 1 BGB  steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht dann nicht zu, wenn er Ware bestellt, die nach Kundenspezifikation, also nach eigenen Vorgaben oder Präferenzen, angefertigt wird. Ihm soll hier der sonst bestehende umfassende Verbraucherschutz ausnahmsweise nicht zuteil werden, weil er durch die Bestellung die Anweisung zur Anfertigung erteilt hat.

Allerdings wird dem Ausschluss des Widerrufsrecht nach ständiger Rechtsprechung aufgrund einer einschränkenden Auslegung des Ausnahmetatbestands nur dann stattgegeben, wenn die Rücknahme der Ware sich für den Unternehmer als unzumutbar erweist.

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Abmahnung absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR

Die Firma absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR hat einen Webshop-Betreiber wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung bezogen auf die Grundpreisangabe abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR:

  • Abmahner: absoluts – bikes and more – Mallin und Welponer GbR
  • Begründung: fehlende Grundpreisangabe beim Vertrieb von Kettenöl für Fahrräder
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 20.000 €

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Abmahnung Webshop: Grundpreis bei Kettenöl

Ein Webshop-Betreiber, der neben Fahrradzubehör auch Kettenöl verkauft, wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAnV) abgemahnt.

Gerügt wird in der Abmahnung die angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis.

 

Wissenswert: Inhaltsprüfung einer Abmahnung

Auf welche Punkte sollte beim Inhalt einer erhaltenen Abmahnung geachtet werden?

  • Sachverhalt zutreffend ? Die Abmahnung sollte zunächst einen zutreffenden Sachverhalt wiedergeben, d.h. sie sollte ein Verhalten beschreiben, dass so tatsächlich stattgefunden hat.
  • Verantwortung für rechtswidriges Verhalten ? Des Weiteren ist zu empfehlen, zu überprüfen, ob Sie für das Ihnen vorgeworfene rechtswidrige Verhalten – wenigstens mittelbar – auch tatsächlich verantwortlich sind.
  • Rechtliche Bewertung des Sachverhaltes ? Darüber hinaus muss der Abmahnende den Sachverhalt wenigstens kurz und knapp rechtlich bewerten. Dies bedeutet, dass Ihnen – dem Abgemahnten – klar daraus hervorgehen sollte, was Ihnen rechtlich vorgeworfen wird, d.h. gegen welche Vorschriften Sie verstoßen haben sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob Ihnen etwa ein Wettbewerbs- oder Urheberrechtsverstoß vorgeworfen wird.
  • Ist die Abmahnung ernst gemeint ? Zudem muss die Abmahnung ernst gemeint sein, d.h. der Abmahnende muss deutlich machen, dass er tatsächlich gewillt ist, seine Ansprüche – notfalls auch gerichtlich – durchzusetzen. Meistens droht der Abmahnende hierzu mit gerichtlichen Schritten, was – wenn dies glaubhaft geschieht – für die Annahme einer ernst gemeinten Abmahnung genügt.

Fazit

Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Wellnexx4you: Grundpreisangabe & Widerrufsfrist

Die Firma Wellnexx4you UG (haftungsbeschränkt) hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich fehlenden Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma Wellnex4you:

  • Kanzlei: Sandhage
  • Abmahner: Wellnexx4you, Michaela Hartmann
  • Begründung:
    • fehlende Grundpreisangabe bei Massage-Öl
    • fehlerhafte Angaben zum Beginn der Widerrufsfrist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 12.000 €

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Abmahnung Internetshop: Grundpreis und Beginn der Widerrufsfrist

Ein Onlinehändler, der über seinen Webshop u.a. Massage-Öl verkauft wurde wegen einem angeblichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung und fehlerhaften Angaben in AGB und Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Der Wettbewerber, der die Abmahnung über eine Rechtsanwaltskanzlei aussprechen ließ, bemängelt die fehlende Angabe des Grundpreises und fehlerhafte Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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Ist Werbung mit Wirkungsbehauptungen für Kinesio-Tapes unlauter ?

Das OLG Celle (Az.: 13 W 77/13) und das LG Ulm (Az.: 10 O 35/13 KfH) haben mit Urteil vom 05.12.2013 bzw. 08.05.2013 für das sogenannte Kinesio-Taping entschieden, dass die Werbung mit positiven Therapieeffekten unlauter ist, wenn die getroffenen Wirkungsaussagen nicht auf hinreichend aussagekräftigen wissenschaftlichen Ergebnissen basieren. Lesen Sie mehr zu den Entscheidungen in unserem Beitrag.

Im Bereich des Arzneimittel- und Medizinproduktevertriebs, sowie bei Anbietern von medizinischen Behandlungen, werden die positiven Effekte der jeweils angewandten Produkte regelmäßig werbewirksam verwendet, um die Kauf- oder Behandlungsentscheidungen der potenziellen Kunden in absatzfördernder Weise zu beeinflussen. Allerdings sind mit der rechtmäßigen Werbung mit heilenden oder gesundheitsfördernden Behandlungsfolgen lauterkeitsrechtliche Anforderungen verbunden, deren Verstoß ein hohes Abmahnrisiko birgt.

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat März 2014

 

Die Abmahnungen, die uns im Monat März 2014 zur Kenntnis gebracht wurden, haben wir nun wieder ausgewertet und aufbereitet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die sechs wichtigsten Abmahngründe des Monats März 2014:  

  1. Wirkungsversprechen
  2. fehlende Grundpreisangabe
  3. Angaben zur Speicherung des Vertragstextes
  4. Widerrufsbelehrung
  5. Widerrufsfrist
  6. gesundheitsbezogene Angaben

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Eisgold GmbH

Die Firma Eisgold GmbH hat den Betreiber eines Onlineshops wegen angeblich unzureichender Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt,

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Eisgold GmbH
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten
    • angeblich unzureichende Angaben zur Vertragssprache
    • angeblich fehlerhafte Angaben zur Widerrufsfrist
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung Webshop: Rücksendekosten, Vertragssprache und Widerrufsfrist

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen mehrerer angeblich fehlerhafter Angaben in der Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Die abmahnende Firma bemängelt angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten, der Vertragssprache und der Widerrufsfrist.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Links der Woche: E-Identifikation vs. Datenklau, Kein Plan aber Big Brother im Haus, Energiewende & Apples Reparaturen

 Wenn Vorgaben zur E-Identifikation verabschiedet und gleichzeitig 18 Millionen E-Mail Passwörter geklaut werden, beim Breitbandausbau keiner einen Plan hat und dann auch noch vor dem Smart Home gewarnt wird, Oköstrom-Rabatte verloren gehen und Apple Reparaturen erschwert, dann können all diese Infos nur eines Bedeuten: Zeit für unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 14  (31.03. – 04.04.2014):  

  • 😐 EU-Parlament: Verabschiedet einheitliche Vorgaben zur E-Identifikationmehr…
  • 🙁 Erneuter Datenklau: 18 Millionen E-Mail-Passwörter aufgetauchtmehr…
  • 😉 Breitbandausbau: „Keiner hat einen Plan, aber alle machen mit“, mehr…
  • 🙁 Smart Home: Datenschützer warnt vor Big Brother im Haus, mehr…
  • 😐 Energiewende: Hunderte Unternehmen werden Ökostrom-Rabatte verlierenmehr…
  • 🙁 Dienstleister: Apple macht Reparaturen absichtlich schwermehr…

Nur noch bei ausdrücklicher Einwilligung ? Verwendung von Cookies

Muss der Betreiber einer Webseite ab sofort die Nutzer über die Verwendung von Cookies informieren und gleich beim Aufrufen der Webseite deren ausdrückliche Einverständnis einholen?

So steht es zumindest in der sog. Cookie-Richtlinie, die die EU in Deutschland bereits als geltendes deutsches Recht ansieht, obwohl deren Vorgaben offiziell noch gar nicht ins deutsche Recht umgesetzt worden sind. Wie ist nun die Rechtslage? Was sollten Betreiber von Webseiten deshalb beachten? Die IT-Recht Kanzlei stellt die Lage dar und gibt Tipps für die Praxis.

Inhalt
I. Cookies nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Nutzer?
II. Die Vorgaben aus der Cookie-Richtlinie
III. Die aktuelle Rechtslage zu Cookies in Deutschland
IV. Wie sollen sich Betreiber von Webseiten in der Praxis verhalten?
V. Fazit

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

Widerrufsbelehrung 2014 bei Widerruf: Hinsendekosten und Rücksendekosten

Streitigkeiten mit Verbrauchern betreffend der Tragung von Hin- und/ oder Rücksendekosten bei Ausübung des gesetzlichen Widerrufsrechts sind nach unserer Erfahrung ein leidiges Thema im Alltag von Ecommerce-Händlern.

Zum aktuellen, noch bis 12.06.2014 geltenden Recht haben wir bereits einen umfangreichen Leitfaden erstellt, der die in der Praxis auftretenden Szenarien umfassend abhandelt. Mit Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 in deutsches Recht bleibt jedoch auch in diesem Bereich kein Stein auf dem anderen. Einleitung

Ab dem 13.06.2014 werden sich mit Geltung des neuen Verbraucherrechts im Bereich der Tragung der Hin- und Rücksendekosten beim Widerruf von Fernabsatzverträgen umfangreiche Änderungen ergeben. Die nachfolgende, aktualisierte Version unseres Leitfadens soll insbesondere den Händlern eine Hilfestellung bieten, auch künftig rechtssicher mit der Problematik der Tragung von Hin- und/ oder Rücksendekosten nach Widerruf des Verbrauchers umzugehen. Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Schilderung die Rechtslage betrifft, die ab dem 13.06.2014 gelten wird, soweit auf die neue, künftige Rechtslage Bezug genommen wird. Bis zum diesem Stichtag gilt weiterhin das alte Recht (vgl. dazu die bisherige Fassung unseres Leitfadens, die oben verlinkt ist.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Abmahnung Sammelstelle: M & S Vertriebsservice GbR

Für die Abmahnung Sammelstelle der IT-Recht Kanzlei wurde uns eine Abmahnung der Firma M & S Vertriebsservice GbR zur Kenntnis gebracht.

Die Firma M & S Vertriebsservice GbR bemängelt in dieser Abmahnung, die an einen ebay-Händler gerichtet ist, angeblich fehlerhafte Angaben in den AGB und der Widerrufsbelehrung sowie angeblich irreführende Werbung mit dem GS-Zeichen.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Bilderdiebstahl: Neues Tool zur Bildüberwachung auf ebay

Die IT-Recht Kanzlei bietet allen Nutzern ihrer Kanzleihomepage einen sinnvollen Service in Sachen Urheberrecht an : Auf der Kanzleiseite wird ein tool zur Verfügung gestellt, das es ebay-Händlern ermöglicht schnell und kostenlos festzustellen, ob deren Bilder von Dritten auf der Plattform berechtigt oder unberechtigt verwendet werden – in einem Quickcheck werden nach Eingabe des eigenen ebay-Namens unmittelbar die jeweiligen Bild-Treffer angezeigt – und das natürlich kostenlos.

Wir empfehlen: Einfach mal ausprobieren…..

Urheberrechtsverletzungen an Bildmaterial im Internet sind ein Dauerbrenner – zu verlockend ist das copy&paste-Verfahren und zu aufwendig und zeitintensiv ist die Herstellung eigenen Bildmaterials. Daher kommt es nicht von ungefähr, dass die Rechteinhaber, die sich die Mühen der Bildherstellung angetan haben, Rechtsverletzungen gezielt verfolgen und somit die unberechtigte Nutzung ihrer Bilder durch Dritte unterbinden wollen. Aber auch das ist mit Arbeit verbunden: Denn zunächst muss das Internet regelmäßig händisch mühsam nach Rechtsverletzungen durchkämmt werden – und das letztlich dauerhaft. Umso angenehmer ist es dann, wenn die Technik hier Unterstützung bringt:

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Links der Woche: Kim Dotcom, Oculus, Amazon, Jugendschutz & NSA Skandal

 

Kim Ditcom wird Politiker, Stillstand kann Fortschritt sein, Oculus hat gemischte Gefühle und Amazon ist weiterhin ablehnend.

Da war wie ganz schön was los diese Woche, wie unsere Links der Woche zeigen.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 13  (24.03. – 28.03.2014):  

  • 😐 Kim Dotcom: Gründet Partei für mehr Internet-Freiheit in NeuseelandDetails
  • 😐 Kommentar: Stillstand als Fortschritt beim JugendmedienschutzDetails
  • 🙁 Amazon: Lehnt Tarifgespräche mit Verdi weiter ab, Details
  • 😐 Oculus: Gemischte Gefühle nach der Facebook-Übernahme, Details
  • 🙂 Otto Group: Legt im Online-Handel kräftig zuDetails
  • 🙁 NSA-Skandal: Putin schwerer zu überwachen als MerkelDetails

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