Archiv -2014

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Urteil: Mailadresse im Impressum zwingend angeben
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Kopierschutz auf Quatsch? Urheberrechtlicher Schutz von Sendungsformaten abgelehnt
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Februar 2014
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Diätisch ? Rotbäckchen-Säfte „immunstark“ und „knochenstark“
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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: IDO Verband
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ebay Abmahnung: Alte Widerrufsbelehrung
7
Links der Woche: Privatkopien, barrierefreie Webseiten, Online-Identitäten auf dem Schwarzmarkt & Jugendschutz
8
Abmahnung Astragon Software GmbH: Urheberrechtsverletzung am Landwirtschaftssimulator
9
Abmahnung Filesharing: Software in einem P2P-Netz
10
Kaufrecht Europa: Europäisches Parlament stimmt Kommissionsvorschlag zu
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LG Köln zum Urhebernachweis bei pixelio-Bildern: extreme Urheberbennung
12
Umsetzung der Verbraucherrichtlinie: Onlinehandel mit Verbrauchern in Frankreich
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Abmahnung Wellnexx4you UG
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Links der Woche: Löchrige Router, HP überrascht und Googles Solarkraftwerk
15
Neue WEEE-Richtlinie 2012: Ins deutsche Recht umgesetzt ?

Urteil: Mailadresse im Impressum zwingend angeben

Geschäftlich betriebene Internetseiten müssen stets ein Impressum enthalten, das die Kontaktdaten des Händlers oder Dienstleisters ausweist und so dem Verbraucher eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht. Oftmals wird für etwaige Anfragen ein Kontaktformular verwendet, durch welches der Verbraucher nach vorgegebenem Muster sein Anliegen an den Seitenbetreiber übermitteln kann. Diese Praxis erleichtert es dem Unternehmer, die verschiedenen Begehren zu kategorisieren und den Kontext der Anfragen schnell zu erfassen.

Mit Urteil vom 07.05.2013 (Az.: 5 U 32/12) hat das Kammergericht Berlin nun jedoch entschieden, dass ein Kontaktformular die Angabe der Mailadresse im jeweiligen Impressum nicht ersetzt und die Vorenthaltung der elektronischen Adresse eine unlautere, wettbewerbswidrige Handlung gemäß §4 Nr. 11 UWG  in Verbindung mit §5 Abs. 1 Nr. 2 des Telemediengesetzes (TMG) darstellt.

Die Impressumspflicht nach §5 TMG

Der §5 des Telemediengesetzes normiert die unterschiedlichen Anforderungen an die Anbieterkennzeichnung für Telemedien, die gegen Entgelt angeboten werden.

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Kopierschutz auf Quatsch? Urheberrechtlicher Schutz von Sendungsformaten abgelehnt

Der BGH hatte zu befinden, ob dem Konzept einer Fernsehshow, ein urheber oder -wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen Nachahmung zukommt, BGH, Urteil vom 26.06.2003, Az. I ZR 176/01.

Es besteht die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass aufwändige, kreative Konzepte, etwa von Fernsehshowformaten, von Mitbewerbern einfach kopiert und umgesetzt werden. Besonders negative Auswirkungen hat das für die Erfinder solcher Konzepte, die ihre Arbeit sodann auf dem entsprechenden Markt nicht mehr verkaufen können. Doch auch die Rechtsinhaber solcher Konzepte, zumeist Fernsehsender, können von dem Ideenklau betroffen sein. Die Nachahmer sparen sich dabei die Entwicklungskosten eigener Konzepte. Die eigentlichen Rechtsträger oder Erfinder gehen dabei finanziell leer aus. Alles rechtens, so der BGH in seiner Entscheidung, wenn dabei lediglich ein konzeptioneller Rahmen vorgegeben werde.

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Februar 2014

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Februar 2014 übermittelt wurden, wurden wieder ausgewertet und aufbereitet.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Februar 2014:  

  1. fehlende Grundpreisangabe (ebay)
  2. Widerrufsbelehrung
  3. 40-Euro Kalusel
  4. Fristbeginn des Widerrufs
  5. irreführende Werbung
  6. Informationen zur Speicherung des Vertragstextes
  7. fehlerhafte AGB
  8. gesundheitsbezogene Angaben
  9. Wirkungsversprechen
  10. Angaben zum Auslandsversand 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

 

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Diätisch ? Rotbäckchen-Säfte „immunstark“ und „knochenstark“

Die Säfte „Rotbäckchen immunstark“ und „knochenstark“ dürfen nicht als diätetische Lebensmittel verkauft werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig kürzlich entschieden.

Pressemitteilung des Gerichts:

„Lebensmittel dürfen zwar auch dann als diätetisch bezeichnet werden, wenn sie den besonderen Ernährungserfordernissen von Kindern entsprechen. Dies setzt aber voraus, dass das Lebensmittel für Kinder einen „besonderen Nutzen“ hat. Beim Saft „knochenstark“ ist das nach dem Urteil der Kammer nicht der Fall. Der Saft enthalte zwar Vitamin D, aber nur in geringen Mengen. Er verbessere die Vitamin-D-Versorgung daher nicht wesentlich.

Der Saft „immunstark“ ist kein diätetisches Lebensmittel, weil die Verbraucher nicht sicher feststellen können, für welche Zielgruppe er gedacht ist. Er enthalte zwar Zink und Vitamin C; diese Stoffe nähmen Kinder aber in aller Regel ausreichend mit der normalen Ernährung auf. Dass der Hersteller darauf hinweist, bei Kindern in besonderen Belastungssituationen bestehe ein erhöhter Bedarf, reicht nach dem Urteil der Kammer nicht aus: Welche Kinder damit gemeint sind, könnten die Verbraucher auf dem Etikett nicht sicher erkennen.

Gegen das Urteil kann die Klägerin beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg die Zulassung der Berufung beantragen.“

(Aktenzeichen 5 A 45/12 und 5 A 46/12)

Zum rechtlichen Hintergrund: § 1 Abs. 1 und Abs. 2 der Diät-Verordnung im Wortlaut:

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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung: IDO Verband

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Verbands wegen der angeblichen Verwendung von falschen Paragraphen in der Widerrufsbelehrung vorgelegt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung des IDO-Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblicher Einsatz einer „veralteten“ Widerrufsbelehrung beim Vertrieb von Parfum und Kosmetik. Dadurch seien falsche Paragraphen-Referenzen in Bezug auf die Widerrufsfrist entstanden
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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ebay Abmahnung: Alte Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde wegen der angeblichen Verwendung einer „alten“ Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Gerügt wird eine angeblich falsche Paragraphenreferenz in Bezug auf die Widerrufsfrist.

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Links der Woche: Privatkopien, barrierefreie Webseiten, Online-Identitäten auf dem Schwarzmarkt & Jugendschutz

Wenn sich das EU-Parlament um barrierefreie Webseiten und den Ausbau der Urheberrechtsvergütung kümmert, 360 Millionen Online-Identitäten auf dem Schwarzmarkt auftauchen und Internet Provider ihre eigenen Vorgaben nicht umsetzen, dann, ja dann sind wieder unsere Links der Woche am Start.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 9  (24.02. – 28.02.2014):  

  • 😐 Privatkopien: EU-Parlament drängt auf Ausbau der UrheberrechtsvergütungDetails
  • 🙂 EU-Parlament: Fordert barrierefreie Webseiten im öffentlichen SektorDetails
  • 🙁 360 Millionen Online-Identitäten: Auf dem Schwarzmarkt entdeckt, Details
  • 🙁 Jugendschutz: Internet-Provider setzen Selbstverpflichtung unzureichend um, Details
  • 😉 Messaging: Neue Open-Source-Alternative zu WhatsApp und CoDetails
  • 🙂 Umfrage: Jeder Dritte deutsche WhatsApp-Nutzer erwägt andere DiensteDetails

Abmahnung Astragon Software GmbH: Urheberrechtsverletzung am Landwirtschaftssimulator

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma Astragon Software GmbH wegen der angeblichen Urheberrechtsverletzung an einer Simulationssoftware vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt:

  • Abmahner: Astragon Software GmbH
  • Begründung: Urheberrechtsverletzung an der Software “Landwirtschaftssimulator 2013″ durch Verbreitung derselben in einem sog. P2P Netz (Filesharing)
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Filesharing/Tauschbörse

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Abmahnung Filesharing: Software in einem P2P-Netz

Ein Ehepaar wurde wegen der angeblichen zur Verfügung Stellung eines Computerspiels in einem P2P-Netzwerk abgemahnt.

Der Rechteinhaber reklamiert in dieser Abmahnung eine Urheberrechtsverletzung wegen unerlaubter Verbreitung.

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Kontaktmöglichkeiten: 

Kaufrecht Europa: Europäisches Parlament stimmt Kommissionsvorschlag zu

Das Europäische Parlament hat heute (Mittwoch) dem Kommissionsvorschlag für ein Europäisches Kaufrecht mit großer Mehrheit zugestimmt. Kunden und Unternehmen bekommen dadurch die Wahl, sich anstelle der sonst geltenden unterschiedlichen nationalen Gesetze für einen europäischen Vertrag zu entscheiden. Die Mitgliedstaaten müssen den neuen Regeln noch zustimmen.

Derzeit ist der Verkauf im Ausland insbesondere für kleinere Unternehmen oft kompliziert und teuer. Unternehmern, die deshalb auf grenzübergreifende Geschäfte verzichten, entgehen jährlich mindestens 26 Mrd. Euro Umsatz im EU-Binnenhandel. Gleichzeitig werden den europäischen Verbrauchern eine größere Auswahl und niedrigere Preise vorenthalten, weil nur wenige Unternehmen grenzübergreifend tätig sind.

 Das gemeinsame Europäische Kaufrecht soll diese Hindernisse beseitigen und Verbrauchern mehr Auswahl und ein höheres Schutzniveau bringen. Bieten Unternehmen ihre Produkte auf der Grundlage des Gemeinsamen Kaufrechts an, so können sich Verbraucher mit nur einem Mausklick für einen benutzerfreundlichen europäischen Vertrag entscheiden, der ihre Rechte umfassend schützt.

Mehr Informationen finden Sie hier .

Quelle: PM der Europäischen Kommission

LG Köln zum Urhebernachweis bei pixelio-Bildern: extreme Urheberbennung

Das LG Köln zur Auslegung der Pixelio.de- Nutzungsbedingungen: Eine Urheberrechtsbenennung muss, wenn eine Bilddatei direkt und separat vom geschriebenen Text aufrufbar ist, am Bild selbst geführt werden. Sonst droht trotz Lizenzerwerb eine Abmahnung! (LG Köln, Urteil vom 30. Januar. 2014, Az.: 14 O 427/13).

Bei der Einbettung von fremden Bilddateien auf eine Homepage oder bei einer ähnlichen Verwendung ist stets Vorsicht geboten, um nicht die Urheberrechte des Fotografen zu verletzen und sich so einer Abmahnung auszusetzen. Ein Fotograf hat bei der Nutzung seiner Werke durch Dritte, stets das Recht auf die Nennung seines Namens, vgl. § 13 UrhG. Auf Internetplattformen, wie etwa bei pixelio, ist es einem registrierten Nutzer möglich, eine Nutzungslizenz an Bilddateien zu erwerben, um diese im Rahmen der jeweiligen Nutzungsbedingungen legal für eigene Zwecke verwenden zu dürfen. Das LG Köln hat, im Fall von pixelio.de, sehr strenge Anforderungen an eine Auslegung der konkreten Nutzungsbedingungen gestellt. Auslöser des Verfahrens war die Abmahnung eines Pixelio-Nutzers durch einen Hobbyfotografen, der die Nutzungsrechte an einer Bilddatei erworben und diese für seinen Internetauftritt benutzt hatte. Einen Vermerk auf die Urheberschaft des Bildes hatte dieser am Seitenende seines Internetauftritts gesetzt. Es war jedoch möglich, das urheberrechtlich geschützte Bild separat in einem Browserfenster zu öffnen oder dieses, durch die Eingabe der Bild-URL in die Adresszeile direkt anzuwählen. Bei diesen isolierten Öffnungsmöglichkeiten der Bilddatei war kein Urhebervermerk vorhanden, was nach Ansicht des LG Köln eine Urheberrechtsverletzung darstellt, vgl. LG Köln, Urteil vom 30. Januar. 2014, Az.: 14 O 427/13.

Den Originalbeitrag weiterlesen […]

Umsetzung der Verbraucherrichtlinie: Onlinehandel mit Verbrauchern in Frankreich

Frankreich hat anders als Deutschland die Verbraucherrichtlinie 2011/83/EU bisher noch nicht in französisches Recht umgesetzt.

So soll durch die Richtlinie EU-einheitlich geregelt werden

  • die vorvertraglichen Pflichtinformationen
  • das Widerrufsrecht mit einer EU-einheitlichen Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen
  • Regeln zur Lieferfrist und zum Gefahrübergang
  • Zustimmung des Verbrauchers zu kostenpflichtigen Extraleistungen
  • Telefonverbindung des Onlinehändlers zum Standardtarif

In Frankreich gibt es einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Verbraucherrichtlinie (Loi Hamon, benannt nach dem französischen Verbraucherminister Hamon), der am 13. Februar 2014 definitiv durch das französische Parlament angenommen wurde. Auf Druck der Opposition muss sich noch der Verfassungsrat (conseil constitutionel) mit dem Gesetzesentwurf befassen. Wahrscheinlich wird das Gesetz im März 2014 in Kraft treten.

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Abmahnung Wellnexx4you UG

Wir haben von Abmahnungen der Firma Wellnexx4you UG vertreten durch die Kanzlei Sandhage wegen angeblich fehlender Grundpreisangaben und fehlerhafter Widerrufsbelehrungen Kenntnis genommen.

Die Firma Wellnexx4you UG – Geschäftsführerin Miachaela Hartmann – rügt in den Abmahnungen an eBay-Händler, dass Informations- und Belehrungspflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen wird.

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten: 

Links der Woche: Löchrige Router, HP überrascht und Googles Solarkraftwerk

Löchrige Router bei AVM und Linksys, die Netzneutralität, HP´s steigende PC-Zahlen, Googles Solarkraftwerk und bremsende US-Provider, diese Ansammlung kann nur eines bedeuten: Unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 8  (17.02. – 21.02.2014):  

  • 🙂 Hewlett-Packard: Überrascht mit steigenden PC-VerkäufenDetails
  • 😉 Kunden anlocken: Für Zeitangaben bei Sonderaktionen gelten RahmenbedingungenDetails
  • 🙁 Netzneutralität: Bremsen US-Provider Netflix aus? Details
  • 🙁 Wieder eine Routerlücke: Löchriges Webinterface beim Linksys WRT120N, Details
  • 🙁 Fritzbox-Lücke: Jetzt auch bei WLAN-RepeaternDetails
  • 🙂 Google-Beteiligung: Weltgrößtes Solarkraftwerk fertiggestelltDetails

Neue WEEE-Richtlinie 2012: Ins deutsche Recht umgesetzt ?

Die neue EU- Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom 4. Juli 2012 (WEEE-Richtlinie 2012) war gemäß ihrem Artikel 24 bis zum 14. Februar 2014 in deutsches Recht umzusetzen. Die IT-Recht Kanzlei hatte zu den Auswirkungen der neuen WEEE-Richtlinie bereits umfassend berichtet .

Der deutsche Gesetzgeber ist dieser Umsetzungspflicht bisher nicht nachgekommen. Das für die Umsetzung der WEEE-Richtlinie federführende Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit hat jetzt auf seiner Webseite einen mit den Ressorts noch nicht abgestimmten Referentenentwurf (Gesetz zur Neuordnung des Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz – ElektroG) veröffentlicht . Demnach wird die WEEE-Richtlinie durch Novellierung des Elektrogesetzes in deutsches Recht umgesetzt.

Die bewährten Sammel- und Entsorgungsstrukturen des bestehenden ElektroG sollen beibehalten werden.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.