Archiv -2014

1
Abmahnung IDO Verband: Paragraphenreferenz zum Fristbeginn
2
Abmahnung ebay: Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist
3
Kommentierter Leitfaden zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie
4
Abmahnung Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V.: Unlautere Werbung
5
Abmahnung M & S Vertriebsservice GbR
6
Abmahnung Onlineshop: Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln
7
Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung, AGB & GS-Zeichen
8
Rechtliches Minenfeld: Weiterempfehlungsfunktionen im Internet
9
Die häufigsten Abmahngründe im Monat Januar 2014
10
Links der Woche: Googles Geschäftsfelder, Amazons Bezahlsystem, Wirtschaftsspionage, Amazon Verklagt
11
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen: Neuerungen ab dem 13.06.2014
12
Klarheit ? Verbot des Verkaufs über eBay und Amazon
13
Abmahnung NAMCO BANDAI Games: Deutsche vs. europäische Spielversion
14
Abmahnung ebay: Ireführung und Verstoß gegen Jugendschutz
15
Abmahnung NAMCO BANDAI Games Germany GmbH: USK Aufkleber

Abmahnung IDO Verband: Paragraphenreferenz zum Fristbeginn

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler, der Dekorationsartikel verkauft wegen angeblich fehlerhaften Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs (alte Widerrufsbelehrung) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung des IDO Verbands:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich falsche Paragraphenreferenz bei den Angaben zum Fristbeginn
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Belehrung über den Beginn der Widerrufsfrist

Ein Onlinehändler, der über ebay Dekorationsartikel verkauft wurde wegen angeblich falscher Aussagen zum Beginn der Widerrufsfrist abgemahnt. 

Abgemahnt wird: 

  • angeblich falscher Paragraphenbezug bei den Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Kommentierter Leitfaden zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie

Am 27.9.2013 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz wird am 13.06.2014 in Kraft treten und damit ab diesem Zeitpunkt ohne Übergangsfrist einige signifikante Änderungen für den Online-Handel mit sich bringen. Dieser Leitfaden beschäftigt sich mit den wichtigsten hieraus resultierenden Änderungen für den Online-Handel mit Ausnahme der Änderungen zum gesetzlichen Widerrufsrecht, die Sie hier nachlesen können.

Der Leitfaden erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch sind die dargestellten Meinungen und Lösungsansätze als allgemeinverbindlich zu verstehen. Wir möchten hierdurch vielmehr eine fachliche Diskussion zu den dargestellten Problemkreisen anregen und freuen uns auf entsprechendes Feedback aus dem Kreis unserer Leser.

1. Änderung des Verbraucherbegriffs

Bisher wurde der Verbraucherbegriff wie folgt in § 13 BGB  definiert:

 

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Abmahnung Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V.: Unlautere Werbung

Der Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL) hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger gesundheitsbezogener Angaben beim Vertrieb von Sportpräparaten abgemahnt.

 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein für lautere Heil- und Lebensmittelwerbung e.V. (VHL)
  • Begründung:  gesundheitsbezogenen Angaben bei Sportpräparaten, die Lebensmittel seien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop

 

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Abmahnung M & S Vertriebsservice GbR

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine Abmahnung der Firma M & S Vertriebsservice GbR vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Kanzlei: Helmke, Rechtsanwälte, steuerberater, Patentanwalt
  • Abmahner: M & S Vertriebsservice GbR
  • Begründung:
    • angeblich fehlerhafte AGB
    • angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
    • angebliche Irreführung mit dem GS-Zeichen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 21.000 €

 

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Abmahnung Onlineshop: Gesundheitsbezogene Angaben bei Lebensmitteln

Ein Online-Händler, der über seinen Onlineshop Muskel- und Protein-Präparate verkauft wurde wegen angeblich irreführender gesundheitsbezogener Angaben abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unlautere gesundheitsbezogene Angaben 

 

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Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung, AGB & GS-Zeichen

Ein Online-Händler, der über ebay Trampoline verkauft wurde wegen angeblich fehlerhafter AGB-Klauseln, einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung und der Werbung mit dem GS-Zeichen abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlerhafte AGB
  • fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • unlautere Werbung (GS-Zeichen)

 

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Rechtliches Minenfeld: Weiterempfehlungsfunktionen im Internet

Weiterempfehlungsfunktionen sind gerade im Online-Handel eine beliebte Form des viralen Marketings. Anders als bei der direkten Werbeansprache durch den Anbieter ist der Empfänger einer „Empfehlung“, die womöglich sogar noch von einer diesem gut bekannten Person stammt, erfahrungsgemäß empfänglicher für die Werbung und bringt dieser ein höheres Maß an Vertrauen entgegen. Doch nicht zuletzt seit der Entscheidung des BGH zu so genannten „Tell-a-Friend“-Funktionen ist die rechtliche Zulässigkeit solcher Werbemaßnahmen umstritten.

1. Hintergrund

Der BGH hat mit Urteil vom 12.09.2013 – I ZR 208/12 – entschieden, dass die Zusendung von Empfehlungs-Nachrichten per E-Mail an Dritte über eine vom Anbieter vorgehaltene Weiterempfehlungsfunktion rechtlich als Werbung zu qualifizieren und nicht anders zu beurteilen ist, als wenn der Anbieter die Werbe-E-Mail selbst versenden würde. Die Entscheidung des BGH bezog sich dabei auf den Fall, dass die E-Mail an den Dritten über den Server des Anbieters verschickt wird und der Anbieter dabei als Absender der E-Mail erscheint, unabhängig davon, ob der Versand der E-Mail vom Anbieter selbst oder von einem Dritten ausgelöst wird.

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Die häufigsten Abmahngründe im Monat Januar 2014

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Januar 2014 zur Kenntnis gebracht wurden, sind nun wieder ausgewertet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Januar 2014:

  

  1. fehlende Grundpreisangabe (ebay)
  2. Widerrufsbelehrung
  3. unzureichende Garantieangaben
  4. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (Altersverifikation)
  5. fehlende Straßenverkehrszulassung
  6. Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
  7. Speicherung Vertragstext
  8. wettbewerbswidriger Verkauf
  9. fehlerhafte AGB
  10. Angaben zum Auslandsversand

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

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Links der Woche: Googles Geschäftsfelder, Amazons Bezahlsystem, Wirtschaftsspionage, Amazon Verklagt

 

Der erste Monat des Jahres scheint wie verflogen, diese Woche neigt sich auch schon wieder Ihrem Ende entgegen und schon stehen unsere Links der Woche vor der Tür 🙂

 

Viel Spaß beim Lesen wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 5  (27.01. – 31.01.2014):  

 

  • 🙂 Googles Geschäft: Werbung ist nicht alles, mehr…
  • 😐 Amazon: Plant offenbar eigenes Bezahlsystem für Läden, mehr…
  • 🙂 Für mehr Datenschutz: Neue Version der 2-Klick-Empfehlungsbuttons, mehr…
  • 🙁 Telekom: Weiß von Wirtschaftsspionage gegen deutsche Unternehmen, mehr…
  • 😐 Patentverwerter: Bekommt ein Stück von Googles Werbekuchen, mehr…
  • 😐 Kündigung wegen Warenrückgabe: Verbraucherzentrale verklagt Amazon, mehr…

Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen: Neuerungen ab dem 13.06.2014

Die Ausübung des Verbrauchern zustehenden gesetzlichen Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen führt seit jeher häufig zu Konflikten: Der Unternehmer ist in dieser Konstellation schutzwürdiger im Vergleich zu einem Fernabsatzvertrag, der auf die Lieferung einer Ware gerichtet ist.

Eine einmal erbrachte Dienstleistung lässt sich – anders als eine Ware – nicht im eigentlichen Sinne „zurückgewähren“. Damit würde bei einem uneingeschränkten Widerrufsrecht die Gefahr drohen, dass der Verbraucher von der erbrachten Dienstleistung profitiert, der Unternehmer ihm jedoch in Folge des Widerrufs das vereinbarte Entgelt erstatten muss

 

Einleitung:
Der Gesetzgeber hat – um diesen Problemkreis einzuschränken – bei Fernabsatzverträgen über die Erbringung von Dienstleistungen eine Regelung geschaffen, die ein vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts – vor Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist – vorsieht. Diese findet sich nach geltendem Recht in der Vorschrift des § 312d Abs. 3 BGB.

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Klarheit ? Verbot des Verkaufs über eBay und Amazon

Das Berliner Kammergericht hat mit Urteil vom 19.09.2013 (2 U 8/09) entschieden, dass das Verbot des Verkaufs von Markenprodukten über eBay unzulässig ist. Das liest man zumindest in den meisten Besprechungen dieses Urteils. Aber hat das Kammergericht das wirklich gesagt? Eben nicht wirklich. Dieser Artikel soll die – übrigens sehr lesenswerte – Urteilsbegründung etwas genauer erklären.

Hintergrund
Der Streit zwischen dem Hersteller der Scout Schulranzen und einem seiner Händler geht in die nächste Runde. Nachdem sich das Oberlandesgericht Karlsruhe und das Oberlandesgericht München sich schon vor einiger Zeit mit der Zulässigkeit des Verbots des Verkaufs von Waren über eBay beschäftigt (und beide Gerichte es für zulässig gehalten) haben, hat nun das Kammergericht in Berlin mit Urteil vom 19.09.2013 sich in einem aktuellen Fall mit dem Stand der rechtlichen Diskussion auseinandergesetzt.

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Abmahnung NAMCO BANDAI Games: Deutsche vs. europäische Spielversion

Die Firma NAMCO BANDAI Games Germany GmbH hat über die Kanzlei Schulte Riesenkampff einen ebay Händler abgemahnt.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Kanzlei: Schulte Riesenkampff Rechtsanwaltsgesellschft mbH
  • Abmahner: NAMCO BANDAI Games Germany GmbH
  • Begründung: Der Händler soll die deutsche Version eines Computerspiels (hier: F1 2013) beworben, dann aber die europäische Version ohne USK einstufung versandt haben
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 60.000 €

 

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Abmahnung ebay: Ireführung und Verstoß gegen Jugendschutz

Ein Onlinehändler, der über die Handelsplattform ebay Computerspiele verkauft wurde wegen des angeblich unlauteren Verkaufs eines Computerspiels abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

  • angebliches Bewerben einer deutschsprachigen Version eines Computerspiels, aber Versandes einer Version, die nicht für Deutschland bestimmt ist (sog. PEGI-Vesion)

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung NAMCO BANDAI Games Germany GmbH: USK Aufkleber

Der IT-Recht Kanzlei wurde eine weitere Abmahnung der Firma NAMCO BANDAI Games Germany GmbH zur Kenntnis gebracht.

 

Überblick und Inhalt der wettbwerbsrechtlichen Abmahnung:

 

  • Abmahner: NAMCO BANDAI Games Germany GmbH
  • Begründung: angeblicher Verkauf einer PEGI Version des Computerspiels F1 2013 mit eigenem USK Aufkleber
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 60.000 €

 

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.