Archiv -18. Februar 2015

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Allergene
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Abmahnung ebay: Fehlender Hinweis auf Allergene
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Abmahnung ebay: Ausschluss der Gewährleistung

Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Allergene

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlenden Pflichtangaben gemäß Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: Fehlende Angabe von in Champagner enthaltenen Allergenen (Sulfiten)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Fehlender Hinweis auf Allergene

Eine ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er es beim Verkauf von Champagner versäumt haben soll auf darin enthaltene Allergene hinzuweisen.

Er verstoße damit gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung ebay: Ausschluss der Gewährleistung

Eine ebay-Händler wurde wegen dem angeblichen Ausschluss der Gewährleistung abgemahnt.

Er werbe damit, dass ein Motor wegen hoher Laufleistung ohne Garantie und Gewährleistung verkauft wird.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.