Abmahnung Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart: Alte Widerrufsbelehrung
Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich eine veraltete Widerrufsbelehrung verwenden soll.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
- Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die nicht die Anforderungen der Verbraucherrechterichtlinie 2014 berücksichtigt.
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)