Archiv -23. April 2015

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Abmahnung NB Technologie GmbH: Damenuhr aus Edelstahl „nickelfrei“
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Abmahnung ebay: Damenuhr „nickelfrei“
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Abmahnung One Klick Media, Eugene Lichtman
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Abmahnung Onlineshop: Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung

Abmahnung NB Technologie GmbH: Damenuhr aus Edelstahl „nickelfrei“

Die Firma NB Technologie GmbH hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung mit der Angabe „nickelfrei“ abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: Der Händler preise eine Damenuhr aus Edelstahl mit der Formulierung „nickelfrei“ an, was unrichtig sei
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • pauschale Ausgleichsforderung: 3.000 €

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Abmahnung ebay: Damenuhr „nickelfrei“

Ein eBay-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung für Edelstahluhren abgemahnt.

Er werbe für eine Damenuhr aus Edelstahl mit der Angabe „nickelfrei“ was unzutreffend sei.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung One Klick Media, Eugene Lichtman

Die Firma One Klick Media, Eugene Lichtman hat einen Mitbewerber wegen angeblichen Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: One Klick Media, Eugene Lichtman
  • Begründung: Angebliche Verwendung einer veralteten und deshalb wettbewerbswidrigen Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Gegenstandswert: 10.000€

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Abmahnung Onlineshop: Widerrufsbelehrung und Rückgabebelehrung

Ein Onlinehändler, der einen eigenen Webshop betreibt wurde wegen angeblicher Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften abgemahnt.

Die von ihm verwendete Widerrufsbelehrung entspreche nicht der aktuellen Gesetzeslage.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.