Archiv -13. Mai 2015

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Abmahnung One Klick Media, Eugene Lichtman: Fehlerhafte, weil veraltete Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Onlineshop: Alte Widerrufsbelehrung in AGB & Checkout Prozess
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Sulfite
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Abmahnung Onlineshop: Fehlender Hinweis auf Allergene

Abmahnung One Klick Media, Eugene Lichtman: Fehlerhafte, weil veraltete Widerrufsbelehrung

Die Firma One Klick Media, Eugene Lichtman hat den Betreiber eines Onlineshops wegen einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung in den AGB und im Checkout-Prozess abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: One Klick Media, Eugene Lichtman
  • Begründung: Die Widerrufsbelehrung sei veraltete und entspreche nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen.
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Gegenstandswert: 10.000€

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Abmahnung Onlineshop: Alte Widerrufsbelehrung in AGB & Checkout Prozess

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen der Verwendung einer alten Widerrufsbelehrung in seinen AGB und im Checkout-Prozess abgemahnt.

Die Widerrufsbelehrung entspreche nicht den gesetzlichen Anforderungen seit dem 13.06.2014.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Fehlender Hinweis auf Sulfite

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Online-Händler wegen angeblich fehlender Hinweise auf Sulfite abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: Angeblich fehlende Hinweise auf Sulfite, die in angebotenem Wein un Schaumwein enthalten sein sollen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Onlineshop: Fehlender Hinweis auf Allergene

Ein Online-Händler, der über seinen Webshop Weine und Schaumweine verkauft wurde wegen angeblich fehlender Hinweise auf darin enthaltene Allergene abgemahnt.

Er verstoße damit gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.