Archiv -3. Juli 2015

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Abmahnung ebay: Wettbewerbswidrige, weil unvollständige Widerrufsbelehrung

Abmahnung ebay: Wettbewerbswidrige, weil unvollständige Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er eine wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung verwenden soll.

Die Widerrufsbelehrung sei unvollständig, entspreche nicht der aktuellen Gesetzeslage und sei somit unzulässig.

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