Archiv -20. Juli 2015

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Abmahnung Onlineshop: Angaben zum Transportrisiko
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Abmahnung ebay: Verweigerung von Rücknahmen

Abmahnung Onlineshop: Angaben zum Transportrisiko

Ein eCommerce-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Angaben zur Tragung des Transportrisikos abgemahnt.

Seine Angaben zum Transportrisiko sollen die Rechte des Verbrauchers in wettbewerbswidriger Weise beschränken .

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung ebay: Verweigerung von Rücknahmen

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich die Rücknahme seiner Produkte nach Ausübung eines wirksamen Widerrufs verweigern soll.

Er verhalte sich dadurch unlauter und wettbewerbswidrig.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.