Archiv -29. Juli 2015

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Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist

Abmahnung ebay: Widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist machen soll.

So spreche er an einer Stelle von „1 Monat“ an einer anderen Stelle dann aber von „30 Tagen“.

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