Archiv -7. August 2015

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Abmahnung NB Technologie GmbH: Irreführende Werbeaussage „nickelfrei“
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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung „nickelfrei“
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Abmahnung Livingmax GmbH
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Abmahnung ebay: Verkauf von gefälschten Produkten

Abmahnung NB Technologie GmbH: Irreführende Werbeaussage „nickelfrei“

Die Firma NB Technologie GmbH hat einen ebay-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung mit der Aussage „nickelfrei“ abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: Der Händler bewerbe Edelstahluhren und -schmuckstücke mit der Aussage „nickelfrei“, obwohl diese gar nicht nickelfrei seien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Unlautere Werbung „nickelfrei“

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich unlauter mit der Aussage „nickelfrei“ werben soll.

Die von ihm so beworbenen Produkte (Edelstahluhren und -schmuck) seien gar nicht nickelfrei.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Livingmax GmbH

Die Firma Livingmax GmbH hat einen ebay-Händler wegen dem angeblichen Verkauf von gefälschten Produkten abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Livingmax GmbH
  • Begründung: Verkauf von nachgebauten E-Zigaretten unter Nutzung des Markenzeichens der nachgeahmten Produkte
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

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Abmahnung ebay: Verkauf von gefälschten Produkten

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich gefälschte Produkte verkaufen soll.

Er verweise zwar darauf, dass es sich bei den angebotenen Produkten um einen Nachbau handele nutze aber gleichzeitig das Markenzeichen der nachgeahmten Produkte.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.