Archiv -25. September 2015

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Fehlende Widerrufsbelehrung im Shop
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Abmahnung DaWanda: Fehlende Widerrufsbelehrung

Abmahnung Wettbewerbszentrale Stuttgart: Fehlende Widerrufsbelehrung im Shop

Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat eine DaWanda-Händlerin wegen einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
  • Begründung: fehlendes Vorhalten einer Widerrufsbelehrung für Verbraucher
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: DaWanda
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Kostennote: 230,– €

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Abmahnung DaWanda: Fehlende Widerrufsbelehrung

Eine DaWanda-Händlerin wurde abgemahnt, weil Sie in Ihrem DaWanda-Shop keine Widerrufsbelehrung für den Verbraucher vorhalte.

Sie verstoße damit gegen Wettbewerbsregeln.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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