Archiv -14. Oktober 2015

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Abmahnung FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH
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Abmahnung ebay: Markenrechtswidriges Verhalten
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Garantie 12 Monate
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Abmahnung ebay: Garantieangabe „12 Monate“

Abmahnung FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH

Die Firma FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH hat einen ebay-Händler wegen einer angeblichen Markenrechtsverletzung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: FLEX-Elektrowerkzeuge GmbH
  • Begründung: Werbung mit dem markenrechtlich geschützten Begriff „FLEX“
  • Rechtlicher Bezug: MarkenrechtWettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 10.000 €

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Abmahnung ebay: Markenrechtswidriges Verhalten

Ein eBay-Händler wurde abgemahnt, weil der die Schutzrechte einer Marke verletzt haben soll.

Er werbe mit dem geschützten Begriff „Flex“ ohne die dafür erforderliche Nutzungserlaubnis erhalten zu haben.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Garantie 12 Monate

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen ebay-Händler wegen angeblich un zulässigen Angaben zur Garantie abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
  • Begründung: angeblich wettbewerbsrechtlich unzulässige Garantieangaben („12 Monate Garantie“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung ebay: Garantieangabe „12 Monate“

Ein eBay-Händler wurde wegen angeblich unzulässiger Garantieangaben abgemahnt.

Die Angabe „12 Monate Garantie“ sei nicht ausreichend.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.