Archiv -28. Oktober 2015

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Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung & Musterwiderrufsformular
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Abmahnung IDO Verband: Fehlendes Musterwiderrufsformular
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Abmahnung Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.
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Abmahnung Webshop: Wettbewerbswidrige Werbung

Abmahnung ebay: Widerrufsbelehrung & Musterwiderrufsformular

Ein eBay-Händler wurde abgemahnt, weil er eine veraltete Widerrufsbelehrung verwenden soll.

Auch halte er das vorgeschriebene Musterwiderrufsformular nicht vor.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung IDO Verband: Fehlendes Musterwiderrufsformular

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen des angeblich fehlenden Musterwiderrufsformulars abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: 
    • fehlendes Musterwiderrufsformular
    • Verwendung einer „veralteten“ Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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Abmahnung Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.

Der Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V. hat einen Onlinehändler wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Schutzverband gegen Unwesen in der Wirtschaft e.V.
  • Begründung: Die Werbung verstoße gegen Art. 14 Abs 1 Lit. a LMIV
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

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Abmahnung Webshop: Wettbewerbswidrige Werbung

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung abgemahnt.

Seine Werbung stelle einen Verstoß gegen Art. 14 Abs 1 Lit. a LMIV dar.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.