Archiv -4. November 2015

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Abmahnung Simone Obenauf
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Abmahnung Oliver Heilmann
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Abmahnung ebay: Fehlende Pflichtinformationen vor dem Bestellvorgang
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ebay Abmahnung, Wettbewerbsvertoß: Fehlende Widerrufsbelehrung

Abmahnung Simone Obenauf

Frau Simone Obenauf hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlender Pflichtinformationen abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Simone Obenauf
  • Begründung:
    • fehlende Belehrung über die Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern
    • fehlende Belehrung über die Schritte zum Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 20.000€

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Abmahnung Oliver Heilmann

Herr Oliver Heilmann hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Oliver Heilmann
  • Begründung: Vorwurf der Nichtverwendung einer Widerrufsbelehrung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000€

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Abmahnung ebay: Fehlende Pflichtinformationen vor dem Bestellvorgang

Ein eBay-Händler wurde abgemahnt, weil er Pflichtinformationen vor dem Bestellvorgang vorenthalten soll.

So sollen Angaben zur Möglichkeit der Korrektur von Eingabefehlern und Angaben zu den Schritten, die zum Vertragsschluss führen fehlen.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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ebay Abmahnung, Wettbewerbsvertoß: Fehlende Widerrufsbelehrung

Ein eBay-Händler wurde wegen einer fehlenden Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Er verhalte sich dadurch wettbewerbswidrig.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.