Archiv -16. Dezember 2015

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Abmahnung Wettbewerbszentrale Frankfurt: Grundpreise beim Endpreis
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Abmahnung Onlineshop: Grundpreise & Verstöße gegen LMIV

Abmahnung Wettbewerbszentrale Frankfurt: Grundpreise beim Endpreis

Die Wettbewerbszentrale, Büro Frankfurt, hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlender Grundpreise beim Endpreis abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Frankfurt
  • Begründung: 
    • fehlende Angabe von Grundpreisen in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Endpreis
    • unzureichende Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum
    • unzureichende Angaben zum Zutatenverzeichnis
    • fehlerhafte Lebensmittelkennzeichnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Kostennote: 230,– €

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Abmahnung Onlineshop: Grundpreise & Verstöße gegen LMIV

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich fehlender Angabe von Grundpreisen beim Endpreis abgemahnt.

Er verstoße auch mehrfach gegen die Lebensmittelinformationsverordnung.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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