Abmahnung Wettbewerbszentrale Frankfurt: Grundpreise beim Endpreis
Die Wettbewerbszentrale, Büro Frankfurt, hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlender Grundpreise beim Endpreis abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Frankfurt
- Begründung:
- fehlende Angabe von Grundpreisen in unmittelbarer räumlicher Nähe zum Endpreis
- unzureichende Angaben zum Mindesthaltbarkeitsdatum
- unzureichende Angaben zum Zutatenverzeichnis
- fehlerhafte Lebensmittelkennzeichnung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Kostennote: 230,– €