Archiv -25. Januar 2016

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Abmahnung IDO Verband: Alte, nicht gesetzesmäßige Widerrufsbelehrung
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Abmahnung Avanto GmbH: Leder vs. Kunstleder

Abmahnung IDO Verband: Alte, nicht gesetzesmäßige Widerrufsbelehrung

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen einer angeblich veralteten und damit nicht gesetzesmäßigen Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: nicht gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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Abmahnung Avanto GmbH: Leder vs. Kunstleder

Die Firma Avanto GmbH hat einen Amazon-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Avanto GmbH
  • Begründung: angeblich irreführende  Werbung mit dem Begriff „Leder“ für eine Kunstleder-Schutzhülle
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Gegenstandswert: 20.000 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.