Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Primär verantwortlicher Lebensmittelunternehmer
Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V hat einen Webshop-Betreiber wegen Verstößen gegen die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V
- Begründung:
- fehlende Angabe des primär verantwortlichen Lebensmittelunternehmers
- fehlende Warnhinweise auf Allergene/Sulfite in Wein
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)