Abmahnung VDAK e.V.: „2 Jahre Herstellergarantie!“
Der Verein VDAK e.V. hat einen Ebay-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Garantie abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: VDAK e.V.
- Begründung: unzureichende Angaben zur Garantie („2 Jahre Herstellergarantie“)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 120,00 €