Abmahnung VDAK e.V.: Herstellergarantie von 2 Jahre
Der Verein VDAK e.V. hat einen Ebay-Händler wegen angeblich unzureichender Angaben zur Garantie abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: VDAK e.V.
- Begründung: unzureichende Angaben zur Garantie („Herstellergarantie von 2 Jahre…“)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 120,00 €