Archiv -22. November 2017

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Abmahnung VDAK e.V.: Angaben zur Herstellergarantie nicht ausreichend
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Abmahnung IDO Verband: Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

Abmahnung VDAK e.V.: Angaben zur Herstellergarantie nicht ausreichend

Der Verein VDAK e.V. hat einen Ebay-Händler wegen nicht ausreichender Angaben zur Herstellergarantie abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: VDAK e.V.
  • Begründung: nicht ausreichende Angaben zur Herstellergarantie
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 120,00 €

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Abmahnung IDO Verband: Keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung

Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen einer angeblich fehlenden Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung
    • unzulässige Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
    • eine AGB-Klausel steht im Widerspruch zu den Plattform-AGB
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Dawanda
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.