Abmahnung IDO Verband: Angaben zum Gerichtsstand sind unzulässig
Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen unzulässiger Angaben zum Gerichtsstand und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- fehlende Pflichtinformationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
- unzureichende Informationen zum Muster-Widerrufsformular
- unzulässige Angaben zum Gerichtsstand
- widersprüchliche Angaben zum Vertragsschluss
- unwirksame Rechtswahlklausel
- irreführende Angaben zum Versand
- unzureichende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Dawanda
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto