Abmahnung IDO Verband: Gerichtsstandangaben sind unzulässig
Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen unzulässiger Gerichtsstandangaben und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- irreführende Formulierung zum Versand
- unwirksame Rechtswahlklausel
- unzulässige Gerichtsstandangaben
- unzureichende Angaben zu den Auslandsversandkosten
- unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Dawanda
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto