Abmahnung IDO Verband: Belehrung bezüglich Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen ist gesetzeswidrig
Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen einer gesetzeswidrigen Belehrung bezüglich Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- falsche Belehrung über die Form des Widerrufs
- falscher Textbaustein in Muster-Widerrufsbelehrung
- gesetzeswidrige Belehrung bezüglich Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen
- unwirksame AGB-Klausel zum Aufrechnungsverbot
- unwirksame Rechtswahlklausel
- unzulässige Versandangaben
- fehlende Datenschutzerklärung
- unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Dawanda
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto