Abmahnung IDO Verband: Angaben in der Widerrufsbelehrung sind unvollständig
Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen unvollständiger Angaben in der Widerrufsbelehrung und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- fehlende Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
- unvollständige Angaben in der Widerrufsbelehrung (Telefonnummer fehlt)
- fehlende Datenschutzerklärung
- unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Dawanda
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto