Archiv -6. März 2018

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Abmahnung IDO Verband: Belehrungsform des Widerrufes ist falsch
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Abmahnung Andreas Wittig

Abmahnung IDO Verband: Belehrungsform des Widerrufes ist falsch

Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen falscher Belehrung über die Form des Widerrufes und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende gesetzesmäßige Belehrung
    • falsche Belehrung über die Form des Widerrufes
    • fehlende Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
    • irreführende Versandangaben
    • fehlende OS-Verlinkung
    • unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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Abmahnung Andreas Wittig

Herr Andreas Wittig hat einen Ebay-Händler wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Andreas Wittig
  • Begründung: Verstoß gegen Preisangabenverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 6.000,– €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.