Abmahnung IDO Verband: Unzulässige Gerichtsstandangabe und unwirksame Rechtswahlklausel
Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen einer unwirksamen Rechtswahlklausel und mehr abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
- Begründung:
- falsche Belehrung über die Form des Widerrufes
- unwirksame Rechtswahlklausel
- unzulässige Gerichtsstandangabe
- unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Dawanda
- Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto