Archiv -18. April 2018

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Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung für Akupunkturpflaster ist unzulässig

Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung für Akupunkturpflaster ist unzulässig

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger Werbung für Akupunkturpflaster abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: unzulässige Werbung für Akupunkturpflaster
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.