Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Bewerbung mit dem Begriff „Testsieger“ unzulässig
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Bewerbung mit dem Begriff „Testsieger“ abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
- Begründung: Unzulässige Bewerbung mit dem Begriff „Testsieger“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)