Abmahnung Wettbewerbszentrale: Gegen die Preisangabenverordnung wurde verstossen
Die Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart, hat einen Ebay-Händler wegen eines angeblichen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Wettbewerbszentrale, Büro Stuttgart
- Begründung: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- geforderte Kostenpauschale: 280,00 €