Abmahnung Lothar Fürst: Werbung mit Materialbezeichnung ist unzulässig
Herr Lothar Fürst hat einen Ebay-Händler wegen einer unzulässigen Werbung mit Materialbezeichnung abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Lothar Fürst
- Begründung: Unzulässige Werbung mit Materialbezeichnung „PU-Leder“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Gegenstandswert: 3.000,– €