Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Werbung mit CE-Zeichen unzulässig
Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. hat einen Amazon-Händler wegen unzulässiger Werbung mit dem „CE-Zeichen“ abgemahnt.
Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:
- Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit dem „CE-Zeichen“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)