Archiv -26. Februar 2019

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Abmahnung IDO Verband: Belehrung bezüglich der Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen gegen das Gesetz
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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Werbung mit Garantiezusage unzulässig

Abmahnung IDO Verband: Belehrung bezüglich der Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen gegen das Gesetz

Der IDO Verband hat einen Amazon-Händler wegen einer gesetzeswidrigen Belehrung bezüglich der Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • falsche Belehrung über die Form des Widerrufs
    • fehlender OS-Link
    • unzureichende Angaben zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
    • gesetzeswidrige Belehrung bezüglich der Ersatzpflicht für gezogene Nutzungen
    • fehlendes Muster-Widerrufsformular
    • fehlende Grundpreisangabe
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.: Werbung mit Garantiezusage unzulässig

Der Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V. hat einen Ebay-Händler wegen einer unzulässigen Werbung mit Garantiezusage abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit Garantiezusage (5 Jahre Garantie)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • geforderte Kostenpauschale: 205,00 € netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.