Archiv -27. August 2019

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Abmahnung IDO Verband: Lieferzeitangaben nicht ausreichend

Abmahnung IDO Verband: Lieferzeitangaben nicht ausreichend

Der IDO Verband hat einen Onlineshop-Händler wegen nicht hinreichend bestimmter Lieferzeitangaben und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerrufsrecht
    • fehlendes Muster-Widerrufsformular
    • fehlende Pflichtinformationen über das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts für Waren
    • nicht hinreichend bestimmte Lieferzeitangaben
    • fehlende Grundpreisangaben bei Fertigpackungen nach Gewicht
    • fehlende Pflichtinformationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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