Archiv -Oktober 2019

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Abmahnung IDO Verband: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist unzulässig
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Abmahnung Lothar Fürst: OS-Verlinkung nicht vorhanden
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Abmahnung T. & D. Versand GbR: Widerrufsbelehrung nicht bereitgestellt
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Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Gegen das Produktsicherheitsgesetz wurde verstoßen

Abmahnung IDO Verband: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ist unzulässig

Der IDO Verband hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Geforderte Kostenpauschale: 232,05 € brutto

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Abmahnung Lothar Fürst: OS-Verlinkung nicht vorhanden

Herr Lothar Fürst hat einen Ebay-Händler wegen einer fehlenden OS-Verlinkung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Lothar Fürst
  • Begründung: Fehlende OS-Verlinkung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 3.000,– €

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Abmahnung T. & D. Versand GbR: Widerrufsbelehrung nicht bereitgestellt

Die Firma T. & D. Versand GbR hat einen Ebay-Händler wegen einer fehlenden Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: T. & D. Versand GbR
  • Begründung:
    • fehlende Widerrufsbelehrung
    • fehlendes Muster-Widerrufsformular
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Gegenstandswert: 10.000,00 €

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Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Gegen das Produktsicherheitsgesetz wurde verstoßen

Die Firma Como-Sonderposten GmbH hat einen Onlineshop-Händler wegen eines Verstoßes gegen das Produktsicherheitsgesetz abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Como-Sonderposten GmbH
  • Begründung: Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), §3 Abs. 2 (Es fehlen Name und Kontaktanschrift des Herstellers, ggfs. des Bevollmächtigten oder Einführers, der auf der Verpackung der entsprechenden Ware anzugeben ist.)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Gegenstandswert: 40.000,00 €

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.