Abmahnung Como-Sonderposten GmbH: Nicht zulässige Bewerbung von Bambussocken
Die Firma Como-Sonderposten GmbH hat einen Ebay-Händler wegen unzulässiger Werbung bei Bambussocken abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Como-Sonderposten GmbH
- Begründung: Unzulässige Werbung bei Bambussocken mit dem Zusatz „atmungsaktiv“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Ebay
- Gegenstandswert: 2.000,00 €