Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln ist unzulässig
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Onlineshop-Betreiber wegen unzulässiger Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit unspezifischen gesundheitsbezogenen Angaben bei Lebensmitteln mit dem Hinweis „bekömmlich“ (hier: Kaffee)
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Onlineshop
- Kostenpauschale: 238,00€ brutto