Abmahnung Verband Sozialer Wettbewerb e.V.: Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben sind nicht zulässig
Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. hat einen Amazon-Händler wegen unzulässiger Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln abgemahnt.
Überblick und Inhalt der Abmahnung:
- Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
- Begründung: Unzulässige Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben bei Nahrungsergänzungsmitteln mit dem Hinweis: „Herzgesundheit Unterstützung“ und „Unterstützung Herz-Kreislauf“
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: Amazon
- Kostenpauschale: 238,– € brutto