Abmahnung Prima Decorina, Andrea Claudia Delp

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Prima Decorina, Andrea Claudia Delp wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Prima Decorina, Andrea Claudia Delp
Begründung:

angeblich fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Widerrufsfolgen

angeblich irreführende Werbung mit dem „trusted shops“-Siegel

angeblich irreführende Angaben zur Lieferzeit

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Internetshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 35.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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