Abmahnung Anja Röhr: Rücksendekosten „40 €-Klausel“

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Frau Anja Röhr wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit fehlerhaften Angaben zu den Rücksendekosten.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Baek Law – Anwaltskanzlei

Abmahner: Anja Röhr
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angaben zu den Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 Euro,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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