Abmahnung Ines Martin durch RA Tawil wegen Rücksendekostenvereinbarung
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Ines Martin wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unzureichenden Angaben zu den Rücksendekosten.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: RA Sascha Tawil
Abmahner: Ines Martin
Begründung:angeblich fehlende vertragliche Vereinbarung der Rücksendekosten
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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