Abmahnung Giuseppe Trombetta & Christian Poppe – Grundpreisangabe
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Herrne Giuseppe Trombetta und Christian Poppe wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Grundpreisangaben.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Giuseppe Trombetta &Christian Poppe
Begründung:angeblich fehlende Grundpreisangabe
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 4.500 Euro,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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