Abmahnung Zadabra GmbH Grundpreisangabe (Backwaren)
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Zadabra GmbH wegen angeblichen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Grundpreisangaben.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Zadabra GmbH
Begründung:angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Backwaren
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop/Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)Gegenstandswert: 15.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen
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