Abmahnung Joachim Hellebrandt: Irreführende Werbung

Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma RB Markenuhren24, Joachim Hellebrandt wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: RB Markenuhren24, Joachim Hellebrandt
Begründung:

angeblich irreführende Werbung beim Vertrieb von Uhren durch die Verwendung eines falschen UVP´s

angeblich Werbung mit Selbstverständlichkeiten

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 9.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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