Abmahnung Peter Hense: Behauptungen auf Homepage
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Peter Hense wegen angeblich falscher Behauptungen auf einer Homepage vor.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: JBB Rechtsanwälte, Jaschinski Biere Brexl
Abmahner: Peter Hense
Begründung:angeblich falsche Behauptungen auf einer Homepage
Internet-Plattform: Homepage
Gegenstandswert: 20.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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