Abmahnung Peter Hense: Behauptungen auf Homepage

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Peter Hense wegen angeblich falscher Behauptungen auf einer Homepage vor.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: JBB Rechtsanwälte, Jaschinski Biere Brexl

Abmahner: Peter Hense
Begründung:

angeblich falsche Behauptungen auf einer Homepage

Internet-Plattform: Homepage
Gegenstandswert: 20.000 €,

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht:  Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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