Abmahnung Christine Thron durch RA Sandhage
Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Frau Christine Thron wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.
Überblick und Inhalt
Kanzlei: Sandhage
Abmahner: Christine Thron
Begründung:angebliche Verwendung einer nicht mehr aktuellen Widerrufsbelehrung
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 5.000 €,
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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