Abmahnung Verbraucherzentrale Berlin: fehlende Grundpreisangabe
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Verbraucherzentrale Berlin e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Pflichtangaben.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Verbraucherzentrale Berlin
Begründung:
angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Fertigpackungen
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Online-Shop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),
Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?
Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.
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