Abmahnung Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb:AGB & Mängelrüge

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verbraucherschutzverein gegen unlauteren Wettbewerb e.V.
Begründung:

angeblich fehlerhafte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

angeblich fehlerhafte Angaben zum Transportrisiko

angeblich fehlerhafte Angaben zur Mänglerüge

angeblich unlautere Verkürzung der Gewährleistungsfrist

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Internetshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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